Die Stiftung auf einen Blick
Die Stiftung wurde 1990 als „Bayerische Forschungsstiftung“ gegründet. 2025 wurde sie in eine Verbrauchsstiftung mit dem neuen Namen „Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung“ umgewandelt.
Zwei Stiftungszwecke
Nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung vom 1. Mai 2025 hat die Stiftung im Bereich Forschung den Zweck,
- ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung durch zusätzliche Mittel oder auf sonstige Weise, universitäre und außeruniversitäre Forschungsvorhaben, die für die wissenschaftlich-technologische Entwicklung Bayerns oder für die bayerische Wirtschaft oder für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 131 und 141 der Verfassung von Bedeutung sind, und
- die schnelle Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Wirtschaft
zu fördern.
Nach Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes hat die Stiftung im Bereich Transformation den Zweck, Unternehmen im Freistaat Bayern ergänzend zu staatlichen Förderungen vor allem zur Bewältigung des Wandels der wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Gefördert werden sollen standortrelevante Transformationsvorhaben in ganz Bayern.
Die Förderung im Bereich Forschung
Drei Arten von Vorhaben werden gefördert: Projekte im vereinfachten Entscheidungsverfahren (Kategorie I), Projekte im normalen Entscheidungsverfahren (Kategorie II) und Forschungsverbünde. Die befristeten Vorhaben müssen von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam getragen werden. Ziel ist eine spätere wirtschaftliche Wertschöpfung aus den Ergebnissen in den Schwerpunktbereichen Digitalisierung, Energie und Umwelt, Mobilität, Life Sciences, Prozess- und Produktionstechnik sowie Material und Werkstoffe.
Antragstellung – Hohe Qualität der Projekte
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind, mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Die Antragsteller werden professionell beraten. Externe Begutachtungen und ein Wissenschaftlicher Beirat sorgen dafür, dass die Stiftungsgremien nur die besten Projekte auswählen.
Erfolgreiches Fördermodell
1093 Projekte wurden bisher gefördert. Durch die obligatorische Co-Finanzierung mit Geldern aus der Wirtschaft wurden die ausgereichten Stiftungsmittel von bislang rd. 663 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft konnte damit ein Gesamtbeitrag zur Innovationsfinanzierung von rd. 1,45 Milliarden Euro angestoßen werden. (Stand 05/2025)
Die Förderung im Bereich Transformation
Für den Bereich Transformation ist die Stiftung Geldgeber, nicht aber Projektträger. Sie bewilligt die Mittel für die Projekte, die aus dem Transformationsfonds finanziert werden, und erlässt die Förderbescheide. Bei Interesse an einer Förderung aus dem Transformationsfonds wenden Sie sich an den Projektträger Bayern bei Bayern Innovativ, der die Antragsberatung durchführt, die Förderanträge entgegennimmt und die Projektdurchführung und -abrechnung begleitet. Mehr zur Förderung im Bereich Transformation erfahren Sie hier. (Transformationsfonds für bayerische Unternehmen im Umbruch)