Gesetz & Satzung

Die rechtlichen Grundlagen:

Gesetz und Satzung

Das Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung, einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts, trat am 1. August 1990 in Kraft. Am 1. Mai 2025 wurde dieses Gesetz abgelöst durch das Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung, mit dem die Stiftung von einer sogenannten „Ewigkeitsstiftung“ in eine Verbrauchsstiftung mit dem Namen „Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung“ und einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren umgewandelt wurde.

Seitdem hat die Stiftung zwei Zwecke:

Wie schon seit ihrer Gründung hat sie im Bereich Forschung weiterhin den Zweck,

  • ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung durch zusätzliche Mittel oder auf sonstige Weise universitäre und außeruniversitäre Forschungsvorhaben, die für die wissenschaftlich-technologische Entwicklung Bayerns oder für die bayerische Wirtschaft oder für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 131 und 141 der Verfassung von Bedeutung sind,
  • die schnelle Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Wirtschaft

zu fördern.

Im neuen, zusätzlichen Bereich Transformation hat die Stiftung den Zweck, Unternehmen im Freistaat Bayern ergänzend zu staatlichen Förderungen vor allem zur Bewältigung des Wandels der wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Gefördert werden sollen standortrelevante Transformationsvorhaben in ganz Bayern.

Der Erlass der Satzung für die Bayerische Forschungsstiftung erfolgte im Februar 1991. Die Satzung der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung wurde im Mai 2025 erlassen. Aktuell gültig ist die Fassung vom x. Mai 2025.

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